Comp-Sys Informatik AG | Glutz-Blotzheim-Strasse 1 | 4500 Solothurn | +41 (0)32 653 70 77

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  Comp-Sys Informatik AG

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierender Bestandteil des Vertrages (bzw. der Einzelverträge) zwischen dem Kunden und Comp-Sys Informatik AG („Comp-Sys“) betreffend Dienstleistungen im Bereich Infrastruktur Hosting, Datensicherung, Archivierung und Service-Leistungen durch Comp-Sys. Weiterer Vertragsbestandteil ist das zwischen dem Kunden und Comp-Sys jeweils separat abgeschlossene Service Level Agreement („SLA“). Bei sich widersprechenden Bestimmungen gehen der (Einzel-)Vertrag und das SLA diesen AGB vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. AGB des Kunden sind wegbedungen.

2. Leistungen von Comp-Sys

2.1 Comp-Sys erbringt dem Kunden die im anwendbaren Einzelvertrag einschliesslich SLA vereinbarten Dienstleistungen. Der Kunde prüft die Leistungserbringung innerhalb von fünf Tagen seit der Inbetriebsetzung und teilt Comp-Sys allfällige Abweichungen gegenüber dem im SLA vereinbarten Leistungsniveau mit. In diesem Fall wird Comp-Sys innerhalb angemessener Zeit das vereinbarte Leistungsniveau herstellen. Wird innerhalb der Frist von fünf Tagen keine Mängelrüge erhoben, gilt die Leistung als abgenommen.
2.2 Falls eine Dienstleistung nach ihrer Abnahme das im SLA vereinbarte Niveau nicht mehr erreicht, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die im Einzelvertrag bzw. SLA für solche Ausfälle vereinbarten Nachbesserungsleistungen bzw. Gutschriften von Comp-Sys
in Anspruch zu nehmen. Weitergehende Ansprüche (Wandlung, Minderung, Schadenersatz, etc.) sind soweit ausgeschlossen, als dies die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erlauben.
2.3 Comp-Sys steht dafür ein, dass ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht erbracht werden. Comp-Sys schützt ihre Systeme jeweils mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Methoden gegen Computervirenbefall und Spyware. Comp-Sys übernimmt aber keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte oder Eingriffe Dritter (einschliesslich sog. Computerviren). Comp-Sys kann nicht garantieren, dass ihre Dienstleistungen ununterbrochen über Internet oder andere Netzwerke („Netzwerke“) verfügbar sind und dass die Netzwerke die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung übermitteln. Comp-Sys steht auch nicht für die Richtigkeit von Daten ein, die der Kunde unter Verwendung von Dienstleistungen von Comp-Sys über die Netzwerke transportiert. Comp-Sys gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von Comp-Sys erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Comp-Sys nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstungen („Komponenten“) zu verwenden, deren Verwendung Comp-Sys vorgängig zugestimmt hat. Comp-Sys behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk von Comp-Sys abzukoppeln bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sind.
3.2 Der Kunde stellt Comp-Sys auf erstes Verlangen die erforderlichen Daten, Texte, Inhalte, Software und andere von Comp-Sys benötigten Materialien („Kundendaten“) zu, damit Comp-Sys die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt.
3.3 Der Kunde ist allein für die Beschaffung, das Updating und den Unterhalt der von Comp-Sys gehosteten Kundendaten und Kundenapplikationen verantwortlich. Er ist insbesondere alleine dafür verantwortlich, dass zu sichernde Daten dem definierten Backup-Bereich zugewiesen werden oder anders lautende Instruktionen an Comp-Sys schriftlich erfolgt sind. Comp-Sys ist nicht verpflichtet, dem Kunden Support oder Dienstleistungen im Hinblick auf die gehosteten Kundendaten und Kundenapplikationen zu erbringen. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen.
3.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dienstleistungen von Comp-Sys Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassen.  Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch Comp-Sys.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Angestellten, Hilfspersonen und Subakkordanten die Dienstleistungen von Comp-Sys nur zum vertragsgemässen Gebrauch nutzen.

4. Nutzung der Comp-Sys Infrastrukturen und Dienstleistungen

4.1 Die Benutzung der Infrastrukturen und Dienstleistungen darf nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen erfolgen. Unabhängig davon sind folgende Handlungsweisen nicht erlaubt und stellen Vertragsverletzungen dar:
- Die Benutzung zur Begehung einer Straftat (Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, unerlaubte Glücksspiele, etc.) oder zur Teilnahme an einer Straftat durch aktives Verhalten (Mitwirkung, Anstiftung, Gehilfenschaft) oder zur Unterstützung einer Straftat durch Dritte, die unter Aufsicht des Kunden stehen wie Kinder, Angestellte, Subakkordanten, etc. („Beaufsichtigte“). Der Kunde hat geeignete Massnahmen zu ergreifen, die die Benutzung der Infrastrukturen und Dienstleistungen von Comp-Sys zur Begehung einer Straftat durch Dritte ausschliessen.
- Die Benutzung zur Verbreitung und/oder direkten bzw. indirekten Zugänglichmachung von straf- oder zivilrechtswidrigen Inhalten (Gewaltdarstellungen, sog. harte Pornographie, Aufforderung zur Verletzung des öffentlichen Friedens, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Rassendiskriminierung, Ehrverletzung, Verleumdung, Persönlichkeitsverletzung, etc.) durch den Kunden selbst und/oder durch die von ihm Beaufsichtigten.
- Die Benutzung zum unbefugten Bezug, zur Speicherung und zur Verbreitung von Inhalten, die rechtlich geschützt sind (Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht, Designrecht, Patentrecht sowie Know-how wie z. B. Geschäftsgeheimnisse).
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlassen, welche die System- oder Netzwerk-Sicherheit gefährden können. Dazu gehören insbesondere folgende Handlungen:
- Der unerlaubte Zugriff auf oder die Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, die Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerk- Komponenten ohne vorgängige Absprache oder der Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die vorgängige
schriftliche Genehmigung des Betroffenen eingeholt worden ist.
- Die unerlaubte Überwachung des Daten- und Verkehrsflusses ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder des Netzwerk-Eigentümers.
- Störung des Dienstes zu einem Kunden, zu System- oder Netzkomponenten, insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding).
- Fälschung oder andere Manipulation einer Steuerungsinformation in TCP-IP-Paketen (Packet-Header), z. B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z. B. Adresse von Empfängern/Absendern), in einer elektronischen Mitteilung oder in einem Newsgroup-Eintrag.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Hinblick auf die oben aufgeführten oder ähnlichen Rechts- und Vertragsverletzungen alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sowie Comp-Sys alle Feststellungen umgehend mitzuteilen, die solche Rechts- und Vertragsverletzungen vermeiden helfen.
4.4 Die Installation von ressourcenintensiven Applikationen/Scripts auf der Infrastruktur von Comp-Sys und ressourcenintensive Downloads sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Comp-Sys erlaubt. Comp-Sys bleibt jederzeit berechtigt, eine erteilte Zustimmung aus Gründen der Sicherung des Betriebs der Infrastruktur mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Verwendung dem betreffenden Vorgang per sofort zu unterbinden. Die Ausführung namentlich folgender Prozesse ist in jedem Fall unzulässig:
- Peer-to-Peer Software;
- Netzwerk Scanner;
- Bruteforce Programme/Scripts/Applikationen;
- Mail Bomben/Spam Scripts;
- Proxies;
- VoIP-Software;
- Game-Server;
- Bots, Webcrawler, IRC-Server und –Clients;
- Terminal Emulationen.
Diese Liste ist nicht abschliessend. Es obliegt dem Kunden, vor Installation oder Ausführung einer Applikation oder eines Skripts in Absprache mit Comp-Sys zu prüfen, ob die entsprechende Handlung zulässig ist.
4.5 Der Kunde ist für den Inhalt der Mitteilungen (E-Mails, etc.) verantwortlich, die er von seinem Internet-Anschluss unter Verwendung einer Dienstleistung von Comp-Sys versendet. Der Kunde hält Comp-Sys schadlos, falls Dritte gegen Comp-Sys Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens des Kunden geltend machen.
4.6 Der Versand von belästigenden E-Mails, insbesondere von unverlangter kommerzieller Kommunikation und allgemeinen, unpersönlichen Ankündigungen ist verboten. Ebenfalls verboten ist der Versand identischer unverlangter Mitteilungen an eine oder mehrere elektronische Verteillisten (Spamming und Spamvertizing). Die Fälschung von Header-Informationen in Usenet-Nachrichten und die gleichzeitige Veröffentlichung identischer oder ähnlicher Mitteilungen in mehreren elektronischen Diskussionsforen (News Groups), wie z. B. „Usenet Spamming“, „Excessive Multi-Posting“ und „Excessive Cross-Posting“, ist untersagt.
4.7 Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteilstation (Relais) für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen ist ohne die vorgängige schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Mailservers verboten.
4.8 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm auf der Infrastruktur von Comp-Sys betriebenen Applikationen zu pflegen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden Applikationen nicht fachmännisch gepflegt und auf dem aktuellen Stand gehalten, kann dies die Sicherheit der Comp-Sys-Infrastruktur oder anderer Daten bzw. Applikationen auf der Infrastruktur von Comp-Sys gefährden (beispielsweise durch Hackerangriffe). Der Kunde verpflichtet sich Comp-Sys von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten, die Comp-Sys aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen. Comp-Sys ist berechtigt, Kundenapplikationen jederzeit zu deaktivieren oder zu deinstallieren, sofern sie die Stabilität oder Sicherheit der Comp-Sys-Infrastruktur gefährden.

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Falls nichts anderes vereinbart, stellt Comp-Sys dem Kunden die periodischen Gebühren im Voraus, alle anderen Gebühren unmittelbar nach der Erbringung der Dienstleistung in Rechnung. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen von Comp-Sys innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt vollumfänglich zu bezahlen („Verfalltag“). Die von Comp-Sys dem Kunden gewährten Gutschriften kann der Kunde einer folgenden Rechnung in Abzug bringen.
5.2 Comp-Sys behält sich das Recht vor, vom Kunden eine angemessene Gebühr für Zusatzleistungen zu verlangen, die die direkte oder indirekte Folge von Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden sind. Comp-Sys wird den Kunden über die Vornahme der Zusatzleistungen vorgängig schriftlich informieren.
5.3 Sollte der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen verletzen, ist Comp-Sys zur Erhebung eines Verzugszinses berechtigt. Überdies hat Comp-Sys das Recht, die Erbringung ihrer Dienstleistungen ab Eintritt des Zahlungsverzuges des Kunden zu sistieren.
5.4 Falls der Kunde die Angemessenheit einer Rechnung oder eines Teilbetrages einer Rechnung von Comp-Sys bestreitet, hat er Comp-Sys umgehend schriftlich zu informieren und Comp-Sys entsprechend zu dokumentieren. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil der Rechnung bis spätestens zum Verfalltag zu bezahlen. Falls der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum Verfalltag bei Comp-Sys beanstandet, gilt die Rechnung als genehmigt. Falls Auseinandersetzungen betreffend der Angemessenheit einer Rechnung zugunsten des Kunden ausgehen, schreibt Comp-Sys dem Kunden den entsprechenden
Betrag auf der nächsten Rechnung gut. Falls solche Auseinandersetzungen zugunsten von Comp-Sys ausgehen, ist der Kunde verpflichtet, Comp-Sys den entsprechenden Betrag innerhalb von 10 Tagen (Verfalltag zu bezahlen. Falls Auseinandersetzungen betreffend die Angemessenheit einer Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen gütlich beigelegt werden können, ist jede Partei zur Geltendmachung ihrer Forderung auf dem Rechtsweg berechtigt.

6. Lizenzen und Geistiges Eigentum

6.1 Comp-Sys beschafft und administriert die Lizenzen an Softwarekomponenten, welche Bestandteil ihrer Dienstleistungen sind. Der Kunde ist verpflichtet, Comp-Sys alle für die Lizenzierung erforderlichen Angaben (Einschliesslich Mutationen) mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl zugelassener oder gleichzeitiger Nutzer oder Angaben zur beabsichtigten Nutzungsintensität solcher Softwarekomponenten. Comp-Sys verschafft dem Kunden an solchen Softwarekomponenten ein nicht exklusives Verwendungsrecht für
die Dauer des Vertrages. Die Softwarekomponenten bleiben zu jedem Zeitpunkt im Eigentum von Comp-Sys.
6.2 Sollte die Nutzung von Softwarekomponenten durch den Kunden durch Ansprüche Dritter verunmöglicht oder beeinträchtigt sein, ist Comp-Sys nach eigener Wahl berechtigt, die betreffenden Softwarekomponenten durch andere zu ersetzen, welche im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten und Leistungsmerkmale aufweisen oder die zur Verfügungstellung der Softwarekomponente den Kunden auszusetzen bis die geltend gemachten Ansprüche geklärt sind. In diesem Falle würde die Vergütung des Kunden um jenen Betrag reduziert, der auf die nicht mehr zur Verfügung stehenden  Softwarekomponenten entfällt.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, von Comp-Sys lizenzierte bzw. zur Verfügung gestellte Softwarekomponenten nur zum vertraglich vereinbarten Zweck zu gebrauchen und die massgeblichen Lizenzbedingungen jederzeit einzuhalten. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Lizenzierung von Applikationen sowie die Nutzungsrechte an Daten und Inhalten, die er auf der durch Comp-Sys zur Verfügung gestellten Infrastruktur betreibt. Er verpflichtet sich Comp-Sys von sämtlichen Schäden und Aufwendungen freizuhalten, die aus einer Verletzung dieser Vertragspflicht resultieren.

7. Vertraulichkeit

Comp-Sys und der Kunde verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter, beigezogenen Hilfspersonen und Subakkordanten gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die  geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung
des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder rechtmässig von
Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Auskunftspflichten.

8. Haftung

8.1 Für Schäden, die nachweisbar auf ein schuldhaftes Verhalten von Comp-Sys oder von ihr beigezogener Dritter zurückzuführen sind, haftet Comp-Sys insgesamt nur bis zum Betrag einer Monatsgebühr für die schadensverursachende Dienstleistung. Jede weitergehende Haftung von Comp-Sys, ihrer Subakkordanten und Erfüllungsgehilfen,
insbesondere für Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall, Datenverlust sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
8.2 Comp-Sys haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Kundenausrüstung und/oder (Kunden-)Daten, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht von Comp-Sys liege vor. Die Haftung von Comp-Sys ist dies falls auf den Ersatzwert der Kundenausrüstung und/oder Software beschränkt.
8.3 Comp-Sys haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (bspw. Computerviren, unbefugte Veränderung durch Hacker und Versendung von E-Mails).
8.4 Comp-Sys übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden (inkl. entgangenen Gewinns), die dem Kunden oder Dritten wegen Datenverlust (inkl. E-Mails), Datenbeschädigung oder der Unmöglichkeit, Zugang zum Internet zu erhalten oder Informationen zu senden oder zu empfangen, entstehen. Comp-Sys haftet auch nicht für die Wiederherstellung von Daten.

9. Unterstützungspflichten

9.1 Beide Vertragspartner sind zur gegenseitigen Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche die Erbringung der Dienstleistung wesentlich beeinflussen können.
9.2 Comp-Sys verpflichtet sich, den Kunden bei der Abwehr von Angriffen Dritter („Angriff“) zu unterstützen, die Verletzungen ihrer Immaterialgüterrechte (Patente, Urheber-, Marken-, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse) aufgrund von Dienstleistungen von Comp-Sys geltend machen. Der Kunde verpflichtet sich, Comp-Sys unmittelbar nach Erhalt der Kenntnis eines Angriffs oder bevorstehenden Angriffs zu informieren.
9.3 Falls eine Dienstleistung von Comp-Sys Gegenstand eines Angriffs eines Dritten wird, oder ein Angriff eines Dritten auf eine Dienstleistung droht, hat Comp-Sys nach freier Wahl das Recht, dem Kunden (i) weiterhin das Recht zu gewähren, die Dienstleistung von Comp-Sys zu verwenden, (ii) die Dienstleistung dahingehend anzupassen, dass eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter ausgeschlossen werden kann, ohne dass die Performance der Dienstleistung wesentlich reduziert wird, oder (iii) eine alternative Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, die eine mögliche Verletzung Rechter Dritter
ausschliesst.
9.4 Die Pflichten von Comp-Sys gemäss Ziffer 11.2 und 11.3 entfallen, wenn der Kunde (i) die Dienstleistung unautorisiert entgegen den in diesem Vertrag aufgestellten Bedingungen benutzt, oder (ii) die Dienstleistung trotz Unterlassungsaufforderung von Comp-Sys weiterhin verwendet.
9.5 Der Kunde hält Comp-Sys und ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Hilfspersonen, usw. schadlos für Aufwendungen und Kosten, die (i) die direkte Folge von Forderungen und Klagen von Dritten sind, die sich auf die Verwendung von Kundendaten sowie auf vom Kunden gelieferter Software und versendete bzw. erhaltene und gespeicherte
Kundenmitteilungen beziehen, (ii) sich auf Servicedienstleistungen beziehen, die der Kunde erbringt, (iii) auf vertragswidriges Verhalten zurückgehen (iv) die Folge einer Klage wegen der Verletzung von geistigem Eigentum sind, die wegen der unautorisierten
Verwendung der Dienstleistung in Verbindung mit Software, Daten und Marken, etc. von Dritten durch den Kunden erhoben wurde, (v) die Folge des fortgesetzten Gebrauchs der Dienstleistung durch den Kunden sind, obwohl der Kunde von Comp-Sys aufgefordert wurde, die Verwendung der Dienstleistung zu unterlassen und (vi) die Folge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden sind, die zu Körperschäden mit und ohne Todesfolgen und/oder zu Sachschäden führen.
9.6 Die Partei, die von der anderen Partei Unterstützung und Schadloshaltung aufgrund eines Angriffs verlangt, ist verpflichtet, die andere Partei umgehend über den Angriff zu informieren und zu einer gütlichen Erledigung des Angriffs beizutragen.

10. Vertragsdauer und Vertragsänderung

10.1 Verträge mit Comp-Sys gelten auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die im Einzelvertrag festgelegte Mindestdauer. Dauerverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf ein Monatsende (erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer) gekündigt werden.
10.2 Comp-Sys ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen beseitigt. Als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten insbesondere, aber nicht ausschliesslich:
- Funktionsfehler der Kundendaten, welche die Funktionsfähigkeit der Server von Comp-Sys beeinträchtigen;
- Verstoss gegen Ziff. 4 dieser AGB;
- Verletzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
10.3 Falls der Konkurs über den Kunden eröffnet, dem Kunden die Nachlassstundung gewährt oder gegen den Kunden Verlustscheine ausgestellt werden oder auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder wenn sich das Unternehmen des Kunden in Liquidation
begibt, hat Comp-Sys das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine Bankgarantie für die Bezahlung der Gebühren von mindestens 3 Monaten beibringt.
10.4 Comp-Sys behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen treten auf den ersten möglichen Kündigungstermin ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der geänderten Bestimmungen in Kraft.
10.5 Der Kunde darf diesen Vertrag nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis von Comp-Sys auf einen Dritten übertragen, wobei Comp-Sys das Einverständnis in der Regel nur verweigern wird, wenn der Dritte in einem wettbewerbsähnlichen Verhältnis zu Comp-Sys steht.

11. Teilnichtigkeit / Anfechtbarkeit

Falls eine zuständige Behörde in einem Entscheid eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Comp-Sys ersetzt in diesem Fall nichtige bzw.
unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von Comp-Sys. Comp-Sys ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.