Erhöhung EO 2021
Erhöhung EO-Beiträge per 01.01.2021
Vaterschaftsurlaub
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Einführung vom Vaterschaftsurlaub gutgeheissen. Gemäss Bundesratsbeschluss tritt die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft. Das bedeutet eine Erhöhung der EO-Beiträge.
Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0.45% auf 0.50%. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.55% auf 10.60%. Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Anpassung SelectLine Business Software
Vor dem ersten Lohnabrechnung im Januar 2021 muss sichergestellt werden, dass die Abzüge in Ihrer Lohnsoftware angepasst werden. Diese können Sie im SelectLine ganz einfach in der Mandanteneinstellung vornehmen.
Im Register AHV / ALV tragen Sie in den Feldern AN Beitrag und AG Beitrag den neuen Satz von 5.30 % ein.
Möchten Sie die Anpassung nicht selber machen? Dann kontaktieren Sie uns für einen kurzen Support-Termin.