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Wegfall ALVZ per 01.01.2023 – SelectLine Lohn

ALVZ fällt per 01.01.2023 weg

Wie das Staatssekretariat in einer Mitteilung vom 13.10.2022 verlauten lässt, fällt die ALVZ, das sogenannte Solidaritätsprozent, per 01.01.2023 weg. Die umfassende Mitteilung können Sie hier nachlesen.

Für Sie, als Anwender des Lohn-Moduls  von SelectLine, bedeutet dies eine geringfügige Anpassung in den Stammdaten vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr.

  • Legen Sie das neue Jahr an und ändern Sie in den Mandanten-Stammdaten das ALVZ-Prozent von 0.5% auf 0% und speichern Sie die Änderung.
  • Prüfen Sie den Mitarbeiterstamm, ob die Prozente korrekt ausgewiesen werden